Stand Jänner 2020 / genehmigt 12.05.2021
Zuchtprogramm der Rasse Fleckvieh
Burgenländischer Rinderzuchtverband eGen
Präambel
Fleckvieh ist ein fitnessstarkes und leistungsbereites Doppelnutzungsrind. Durch die hohe Qualität bei Milch und Fleisch bringt Fleckvieh sowohl in der kombinierten Milch- und Fleischproduktion (Milchkuhhaltung) als auch in der Fleischproduktion mit Mutterkühen (Mutterkuhhaltung) beste Ergebnisse. Die Kälber eignen sich hervorragend für eine erfolgreiche Qualitätsrindermast und auch die Kühe liefern beim Abgang ausgezeichnete Fleischerträge. Eine Besonderheit der Rasse ist ihre Spitzenstellung bei vielen Fitnessmerkmalen wie beispielsweise der Eutergesundheit und die Eigenschaft der Kühe, dass deren Bemuskelung von Laktation zu Laktation zunimmt. Durch die Größe sowohl der nationalen als auch der internationalen Populationen und durch die intensive Zusammenarbeit besonders im mitteleuropäischen Raum können die Stärken neuester Zuchtmethoden, wie die der Genomischen Selektion, sehr gut genutzt werden, um großen Zuchtfortschritt zu erzielen.
Das Zuchtprogramm berücksichtigt neben den ökonomischen Aspekten und dem Tierwohl, auch ökologische Aspekte. Um übergeordneten Zielen wie Umwelteffizienz und Nachhaltigkeit gerecht zu werden, muss einerseits jedes Kalb, das nicht für die Zucht verwendet wird, für eine Qualitätsrindermast geeignet sein und andererseits die Ausfallsquote durch Kalbe- und Aufzuchtverluste niedrig gehalten bzw. weiter reduziert werden.
1. Ziel des Zuchtprogramms
Ziel des gegenständlichen Zuchtprogramms ist die weitere Verbesserung der Leistungen der Zuchtpopulation in den Leistungsmerkmalen Milch, Fleisch und Fitness bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Exterieur und Gesundheitsmerkmalen. Nachkommen aus Anpaarungen mit Fremdrassen werden in die zusätzliche Abteilung (Vorbuch) eingetragen, soweit sie eine für Fleckvieh rassetypische Erscheinung aufweisen. Alle Fremdrassen sind zugelassen. Der maximal zulässige Fremdgenanteil für Tiere in der Hauptabteilung beträgt 25%.
2. Name der Rasse
- Die Rassenbezeichnung für Rinder des gegenständlichen Zuchtprogramms ist „Fleckvieh“.
3. Eigenschaften und Hauptmerkmale der Rasse
3.1. Rasseeigenschaften:
Die Fellfarbe von Tieren der Rasse „Fleckvieh“ ist hellgelb bis dunkelrot auf weißem Grund. Die Farbe variiert ebenso wie die Scheckung von gefleckt bis gedeckt. Das Flotzmaul ist rosa gefärbt, Klauen und Hornspitzen sind hell gefärbt. Der Kopf ist meist weiß oder überwiegend weiß, kann aber auch ein- oder beidseitig mit Augenflecken versehen sein. Linienbedingt kann der Kopf hin und wieder auch überwiegend rot sein.
Die optimale Fleckviehkuh ist mittelrahmig, dabei lang, breit und tief, hat eine starke Vorhand und weist auch zur Laktationsspitze noch eine für Stabilität und Gesundheit des Tieres förderliche Bemuskelung auf. Ausgewachsene Fleckviehkühe weisen eine Kreuzbeinhöhe von 135 – 155 cm und einen Brustumfang von 200 – 240 cm bei einem Gewicht von 650 – 850 kg auf. Das Becken ist breit und leicht abfallend. Fleckviehtiere haben trockene, in der Stärke zum Körperbau passende Gliedmaßen mit festen Klauen. Das Euter ist fest angesetzt und hat einen ebenen Euterboden, der auch nach mehreren Laktationen noch über dem Sprunggelenk platziert ist. Je nach Management und natürlichen Gegebenheiten werden in Abhängigkeit der Fütterungsintensität Herdenleistungen von 8000 kg Milch mit 4,2% Fett und 3,5 % Eiweiß ebenso realisiert wie Leistungsniveaus von über 10.000 kg Milch. Fleckvieh ist frohwüchsig und die Stiere erzielen in der Mast sehr hohe tägliche Zunahmen von durchschnittlich mehr als 1200g. In der spezialisierten Mast werden tägliche Zunahmen von über 1300 g mit einem Handelsklassenanteil E und U von 80 – 90 % erreicht. Die Ausschlachtung der Fleckviehstiere liegt zwischen 57 und 60 %.
3.2.Erbfehler
Je nach Verfügbarkeit der Tests werden bei allen Besamungsstieren ein Gentest oder ein Haplotypentest auf alle bekannten Erbfehler routinemäßig durchgeführt. Im Zuge der Genotypisierungen wird mittels Gentest oder Haplotypentest bei allen genotypisierten Tieren überprüft, ob diese Anlagenträger für bekannte Erbfehler sind. Die Genfrequenz dieser Erbfehler in der Population wird beobachtet. Im Sinne der Erhaltung der genetischen Variation in der Population und um den Zuchtfortschritt bei den Hauptmerkmalen, insbesondere der Fitness, nicht unverhältnismäßig einzuschränken, erfolgt eine maßvolle Selektion zur Absenkung der Genfrequenzen der Erbfehler in der Population. Durch Anwendung von Anpaarungsplanern werden Risikopaarungen vermieden.
Anlage 1) Erbfehler und genetische Besonderheiten
3.3 Genetische Besonderheiten
Je nach Verfügbarkeit werden bei jeder Genotypisierung ein Gentest oder ein Haplotypentest auf alle bekannten genetischen Besonderheiten durchgeführt.Eine erwünschte genetische Besonderheit ist die Hornlosigkeit.
Anlage 1) Erbfehler und genetische Besonderheiten
4. Geographisches Gebiet
Der räumliche Tätigkeitsbereich, in dem das gegenständliche Zuchtprogramm durchgeführt wird (geographisches Gebiet) umfasst das Bundesland Burgenland.
5. System zur Identifizierung der Zuchttiere
Die im Zuchtbuch eingetragenen Tiere müssen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) 1760/2000 sowie der Österreichischen Rinderkennzeichnungsverordnung 2008 in der jeweils gültigen Fassung gekennzeichnet sein.
6. System zur Erfassung von Abstammungsdaten
Fleckvieh wird in den Nutzungsarten Milch und Fleisch gezüchtet. Kälber von Kühen, die unter Milchleistungskontrolle stehen, werden der Nutzungsart Milch zugeordnet. Kälber von Mutterkühen werden der Nutzungsart Fleisch zugeordnet. Der Wechsel der Nutzungsart eines Tieres ist lediglich einmal je Eigentümer möglich. Die Nutzungsart wird auf der Zuchtbescheinigung angedruckt.
6.1. System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch
Das Zuchtbuch wird elektronisch geführt, wobei alle notwendigen Angaben und Änderungen in einer Datenbank gespeichert werden. Die verwendete Plattform ist der “Rinder-Daten-Verbund“ (RDV).
6.2. Angaben im Zuchtbuch
Das Zuchtbuch enthält mindestens folgende Angaben:
- Lebensnummer des Zuchttieres bzw. Tieres
- Name des Zuchttieres bzw. Tieres(fakultativ)
- Bezeichnung der Rasse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Name und Anschrift des Züchters
- Name und Anschrift des Besitzers (Halters)
- Datum von Zu- und Abgängen
- Die genetischen Eltern und alle bekannten Vorfahrensgenerationen (bei Eintragung von Tieren, die zuvor nicht im RDV eingetragen waren, mindestens 2 Vorfahrensgenerationen) mit folgenden Angaben:
- Lebensnummer des Zuchttieres
- Name
- Bezeichnung der Rasse
- Geschlecht
- Die Einstufung des Tieres in die jeweilige Abteilung bzw. Klasse des Zuchtbuches (A/B/C/D)
- Die Nutzungsart und deren Historie bei Änderungen
- Ergebnis der Abstammungskontrolle:
Bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, ist die Abstammung mit geeigneten, dem Stand des Wissens entsprechenden Methoden festzustellen bzw. abzusichern. - Alle der Zuchtorganisation bekannten Ergebnisse von Leistungsprüfungen
- Aktuelle Ergebnisse der Zuchtwertschätzung unter Angabe der Sicherheiten
- Bei weiblichen Tieren das Datum der Besamung und die Identifikation des Besamungsstieres bzw. das Datum der Belegung und Identifikation des Belegstieres
- Datum der Abkalbungen
- Genetische Besonderheiten und Erbfehler
Datum der Ausstellung und Empfänger von Zuchtbescheinigungen Bei einer Änderung mindestens einer der oben angeführten Angaben eines Zuchttieres bzw. Tieres im Zuchtbuch werden der Tag der Änderung, die betroffene Angabe und die durchführende Person (Zugangskennung in der Datenbank) gespeichert, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
6.3. Abstammungskontrolle
Alle in der Klasse A der Hauptabteilung eingetragenen Vatertiere müssen genotypisiert oder DNA-typisiert sein. Zudem erfolgt bei 100% der Stiere in der Klasse A der Hauptabteilung eine väterliche Abstammungskontrolle.
Hat die Zuchtorganisation Zweifel an der Abstammung, so wird eine Abstammungsüberprüfung veranlasst. Sie erfolgt zwingend:
- wenn innerhalb derselben Brunst ein weibliches Tier mit mehr als einem Stier belegt oder besamt wurde
- wenn – auch bei nur einmaliger Belegung oder Besamung – die Grenze der Trächtigkeitsdauer von 275 Tagen unter- bzw. von 305 Tagen überschritten wurde
- bei Herdenhaltung mit mehr als einem Vatertier
Es findet eine risikobasierte stichprobenartige Abstammungskontrolle im Umfang von mindestens 0,5 % der jährlich geborenen weiblichen Kälber statt.
6.4. Plausibilitätsprüfung
Bei allen Eingaben in das Zuchtbuch werden EDV-Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfungen sind Fehlerlisten, die von der Zuchtorganisation bearbeitet werden.
6.5. Melde – und Erfassungssysteme
Für jedes Rind werden gemäß der Österreichischen Tierkennzeichnungsverordnung 2008 i.d.g.F. Geburt oder Standortwechsel an die AMA-Rinderdatenbank gemeldet. Die Angaben über das Tier (Lebensnummer, Eintragungsart und -datum) und bei Geburtsmeldungen dessen Mutter (Lebensnummer) werden von der AMA-Rinderdatenbank automatisch in die RDV-Datenbank übernommen und plausibilisiert.
Liegen zu einer Abkalbung im RDV mehrere Besamungs- oder Belegungsmeldungen vor, wird der Vater des Tieres rechnerisch ermittelt und es werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
Anlage 2) Vaterschaftsanerkennung im RDV
6.6 Aufgaben des Tierhalters
Bekanntgabe von:
- Lebensnummer
- Name des Zuchttieres bzw. Tieres (fakultativ)
- Änderung der Nutzungsart
- Bezeichnung der Rasse
- Geburtsdatum des Zuchttieres bzw. Tieres
- Geschlecht des Zuchttieres bzw. Tieres
- Geburtsverlauf
- Geburtsgewicht bei Tieren der Nutzungsart Fleisch
- Name und Anschrift des Züchters
- Name und Anschrift des Besitzers (Halters)
- Datum von Zu- und/oder Abgang
- Hornlosigkeit (fakultativ)
- Missbildungen
- Datum der Belegung und Identifikation des Belegstieres
- Datum der Besamung und Identifikation des Besamungsstieres
- EmbryotransferFür die Eintragung von Zuchttieren aus Embryotransfer ist ein vollständiger Embryoübertragungsschein vorzulegen. Er enthält zumindest folgende Angaben:
- die Identität der genetischen Eltern und des Empfängertieres
- den Zeitpunkt der Embryoübertragung
- Name und Anschrift des Embryo-Überträgers
den Namen und die Anschrift des Besitzers des Empfängertieres mit
LFBIS-ummer 6.7. Aufgaben der Zuchtorganisation
Erfassung von
- allen bekannten Vorfahrensgenerationen
- Name, Lebensnummer und im Falle von Embryotransfer die genetische Identifikation der genetischen Eltern des Zuchttieres
- Rasse der Eltern
- Geburtsdatum
- Einstufung des Zuchttieres bzw. Tieres in die jeweilige Abteilung bzw. Klasse des Zuchtbuches (A/B/C/D)
- Nutzungsart und deren Änderung
- Ergebnis der Abstammungskontrolle
- Ausstellungsdatum und Empfänger von Zuchtbescheinigungen
- Genetischen Besonderheiten und Erbfehlern Die Eintragung der Daten im Zuchtbuch findet spätestens 6 Monate nach Eintritt des Ereignisses statt. Die für die Eintragung relevanten Unterlagen werden mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Bei einer Abstammungsüberprüfung mittels Laboranalyse sind diese Unterlagen mindestens bis zum Abgang des Tieres aus dem Zuchtbuch aufzubewahren.
6.8.Aufgabe der durchführenden Stelle für Leistungsprüfung
Meldung an die Zuchtorganisation:
Alle Ergebnisse der Leistungsprüfungen 6.9. Aufgabe der durchführenden Stelle für Zuchtwertschätzung
Meldung an die Zuchtorganisation:
Ergebnisse der Zuchtwertschätzung unter Angabe der Sicherheiten
7. Selektions- und Zuchtziele
7.1. Hauptnutzungsrichtung
Die Hauptnutzungsrichtungen von Tieren der Rasse Fleckvieh sind die Produktion von Milch und Fleisch. Zuchtziel ist es, die Leistungs- und Fitnesseigenschaften der Tiere entsprechend zu verbessern. Fleckvieh wird in den beiden Nutzungsarten Milch und Fleisch gezüchtet. In der Nutzungsart Milch wird eine weitere Verbesserung der Milchleistung, der Fitness, des Exterieurs und der Gesundheitsmerkmale bei zumindest gleichbleibenden Leistungen in der Mast angestrebt. In der Nutzungsart Fleisch (Mutterkuhhaltung) liegt der Schwerpunkt auf einer Verbesserung der Masteigenschaften und der Fitness bei weiter guter Milchleistung der Kühe für eine ausreichende Milchversorgung des Kalbes. Ein langfristiges Ziel ist die genetische Hornlosigkeit der gesamten Population.
7.2. Leistungsmerkmale
In der Zucht von Fleckvieh finden folgende Leistungsmerkmale Berücksichtigung:
7.2.1. Nutzungsart Milch
- Milch
- Fleisch
- Fitness
- Exterieur
- Gesundheitsmerkmale
7.2.2. Nutzungsart Fleisch
- Milch
- Fleisch
- Fitness
- Exterieur (nur Leistungsprüfung, keine Zuchtwertschätzung) 7.3.Zuchtverwendung selektierter Tiere
Vatertiere werden auf Basis ihres Zuchtwertes und bestimmter Mindestanforderungen beim Exterieur für die Zucht ausgewählt. Für die Auswahl der weiblichen Tiere für die Zucht sind keine Mindestanforderungen festgelegt.
7.3.1. Nutzungsart Milch
Jungstierväter
Zuchtwertgrenze | GZW >=112 |
Sicherheit GZW | >=50% |
Exterieurzuchtwerte | Rahmen >=88 Bemuskelung>=88 Fundament>=94 Euter>=94 |
Jungstiere und empfohlene Stiere in der Besamung
Zuchtwertgrenze | GZW >=112 |
Sicherheit GZW | >=50% |
Exterieurzuchtwerte | Rahmen >=88 Bemuskelung>=88 Fundament>=94 Euter>=94 |
Empfohlene Selektionsgrenzen für Natursprungstiere mit Genomzuchtwert
Zuchtwertgrenze | GZW >= 106 |
Exterieurzuchtwerte | Rahmen >=88 Bemuskelung>=88 Fundament>=94 Euter>=94 |
Empfohlene Selektionsgrenzen für Natursprungstiere ohne Genomzuchtwert
Zuchtwertgrenze | Vorgeschätzter GZW >= 106 |
Exterieurbewertung Mutter | Rahmen 6(80) Bemuskelung 5(79)Fundament 6(80)Euter 7(83) |
Bei besonders positiven Zuchtwertabweichungen in den übrigen Merkmalen oder aus Liniengründen dürfen Stiere die Zuchtwertgrenzen beim Exterieur unterschreiten.
7.3.2. Nutzungsart Fleisch
Jungstiere und empfohlene Stiere in der Besamung
Gilt nur für Tiere der Nutzungsart Fleisch: | |
Zuchtwertgrenze | FW>=105 |
Sicherheit | >= 30% |
Empfohlene Selektionsgrenzen für Natursprungstiere mit Genomzuchtwert
Gilt nur für Tiere der Nutzungsart Fleisch: | |
Zuchtwertgrenze | FW>=105 |
Empfohlene Selektionsgrenzen für Natursprungstiere ohne Genomzuchtwert
Gilt nur für Tiere der Nutzungsart Fleisch: | |
FW >=100 Rahmen>=5 Bemuskelung>=5 Äußere Erscheinung >= 5 |
Bei besonders positiven Zuchtwertabweichungen in den übrigen Merkmalen oder aus Liniengründen dürfen Stiere die Zuchtwertgrenzen beim Exterieur unterschreiten.
7.4. Jungstiereinsatz
Es soll ein Anteil von mindestens 75 % der Population mit Jungstieren besamt werden.Die Anpaarung findet auf alle Altersgruppen statt. In der gezielten Paarung soll der Jungstiereinsatz um die 90% betragen.
8. Angaben zur Leistungsprüfung und Genomdatenerfassung
8.1. Leistungsmerkmale
8.1.1. Nutzungsart Milch
8.1.1.1. Milch
8.1.1.1.1. Hilfsmerkmale
§ Milchkilogramm |
§ Fettprozente |
§ Eiweißprozente |
8.1.1.1.2.) ErgebnisdarstellungStandardlaktation = 305 Tageleistung ab dem Zeitpunkt der Abkalbung. Ausgewiesen wird der Wert für Milchkilogramm, Fettprozente, Eiweißprozente sowie die Summe aus Fett- und Eiweißkilogramm, die sich aus den erhobenen Einzelkontrollen errechnet.
8.1.1.1.3.) Methode der Leistungsprüfung und zeitlicher AspektDie Milchleistungsdaten werden im Feld, entsprechend der ICAR Richtlinien als Eigenleistungsprüfung, durch den Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung) erhoben. Es erfolgt eine kontinuierliche Erfassung aller Ergebnisse der Leistungsprüfung.
8.1.1.1.4. Erfasste Tiergruppen
Alle abgekalbten und im Zuchtbuch eingetragenen weiblichen Tiere der Nutzungsart Milch in allen Zuchtbetrieben unterliegen der Milchleistungsprüfung und sind ausnahmslos zu kontrollieren.
8.1.1.2. Fleisch
8.1.1.2.1. Hilfsmerkmale und Ergebnisdarstellung
· Nettozunahme | (Schlachtkörpergewicht warm / Schlachtalter) |
· Ausschlachtung | (Schlachtkörpergewicht warm / Lebendgewicht) |
· Handelsklasse | (EUROP-Fleischklasse) |
8.1.1.2.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Daten bezüglich Nettotageszunahme, Ausschlachtung und Handelsklasse werden über eine nicht gelenkte Feldprüfung (Schlachthofdaten) erhoben. Über die durchgehende Kennzeichnung aller männlichen Kälber in Zuchtbetrieben mit der Lebensohrmarke wird die eindeutige Zuordnung der Abstammung gewährleistet. Aufgrund dieser Kennzeichnung erfolgt die Erfassung der Schlachtkörperklassifizierung dieser Tiere direkt am Schlachthof. Die erhobenen Daten werden von der ÖFK (Österreichische Fleischkontrolle GmbH) an die ZuchtData zur Auswertung weitergeleitet.
8.1.1.2.3. Erfasste Tiergruppen
Die Schlachthofdaten aus der ungelenkten Feldprüfung werden von Jungstieren (Kategorie A gemäß Anlage 9) erfasst.
8.1.1.2.4. Zeitlicher Aspekt
Schlachthofdaten: kontinuierliche Erhebung zum Zeitpunkt der Schlachtung
8.1.1.3. Fitness
8.1.1.3.1. Hilfsmerkmale und Ergebnisdarstellung
- Nutzungsdauer
- Fruchtbarkeit
- Kalbeverlauf
- Totgeburtenrate
- Persistenz
- Eutergesundheit (Mastitis, Zellzahl)
- Melkbarkeit (Durchschnittliches Minutengemelk)
- Stoffwechsel (Milchfieber)
- Aufzuchtverluste (Verendungen)
Die Ergebnisse werden vom Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung) in Form von Auswertungen, Diagnosen und Beobachtungen dargestellt.
8.1.1.3.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Daten werden mittels Feldprüfung vom Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung) erhoben.
8.1.1.3.3. Erfasste Tiergruppen
Bei der Nutzungsart Milch werden alle Hilfsmerkmale von allen Kühen erhoben.
8.1.1.3.4. Zeitlicher Aspekt
Kontinuierliche Erfassung aller Ereignisse.
8.1.1.4. Exterieur
Die Leistungsprüfung erfolgt durch die Zuchtorganisation.
8.1.1.4.1. Methode und Hilfsmerkmale der Leistungsprüfung
Für die Datenerfassung sind 3 verschiedene Methoden in Anwendung.
- Das System Fleckscore für weibliche TiereDieses System ist international harmonisiert und Basis der Zuchtwertschätzung für das Exterieur.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in einer Punktebewertung gemäß Anlage 3.
Anlage 3) Exterieurbeschreibung und -Beurteilung
2. Das 9-Punkte System für weibliche Tiere
Es werden die Hauptmerkmale Rahmen, Bemuskelung, Fundament und Euter in einer Skala von 1 bis 9 beschrieben bzw. beurteilt.
Für den Rahmen erfolgt eine Beschreibung von extrem kleinrahmig (1) bis extrem großrahmig (9). Teilweise wird zusätzlich die Kreuzhöhe gemessen (wie in Anlage 3 dargestellt).
Für die Bemuskelung erfolgt eine Beschreibung von sehr konkav (1) bis sehr konvex (9).
Für Fundament und Euter erfolgt eine lineare Beurteilung mit dem schlechtesten Wert von 1 und dem besten Wert von 9.
Die Ergebnisdarstellung für Rahmen, Bemuskelung, Fundament und Euter erfolgt in einer Skala von 1 bis 9.
3.Das System für männliche Tiere
Bemuskelung: Es erfolgt eine Beschreibung von 1 bis 9 wie in Anlage 4 dargestellt.Äußere Erscheinung: es erfolgt eine Beschreibung in einer Skala von 1 (extrem schlecht) bis 9 (exzellent) wie in Anlage 4 dargestellt.Die Ergebnisdarstellung für Bemuskelung und äußere Erscheinung erfolgt in einer Skala von 1 bis 9.
Anlage 4) RDV Maske für Körung männlicher Tiere_Nutzungsart Milch
8.1.1.4.2. Erfasste Tiergruppen und zeitlicher Aspekt
Erfasst werden männliche und weibliche Tiere mit bekannter väterlicher Abstammung.
Erfasste Tiergruppe | Zeitpunkt | Methode |
Männliche Tiere | Aufnahme in das Herdebuch | 3) |
>=20 Töchter von Besamungsstieren | in der 1. Laktation | 1) |
Mütter von Besamungsstieren | Selektion des Kandidaten | 1) |
Weitere Kühe optional | ab 1. Laktation | 1) oder 2) |
Stiermütter | Aufnahme als Stiermutter | 1) oder 2) |
Das Ergebnis der jeweils letzten Beurteilung wird auf der Zuchtbescheinigung ausgewiesen.
8.1.1.5. Gesundheitsmerkmale
8.1.1.5.1. Tiergruppe und zeitlicher Aspekt
Kontinuierliche Erfassung bei Kühen.
8.1.1.5.2. Daten
Gesundheitsinformationen basieren auf tierärztlichen Diagnosen (in codierter Form auf den Arzneimittelabgabe- und -anwendungsbelegen) bzw. Beobachtungen des Tierhalters:
Diagnosen:
Die tierärztlichen Diagnosen werden anhand eines Österreich weit einheitlichen Diagnoseschlüssels erfasst. Der Diagnoseschlüssel umfasst alle Erkrankungen bzw. Diagnosen von allen Rindern, insbesondere Mastitis, frühe Fruchtbarkeitsstörungen (Nachgeburtsverhaltung, Gebärmutterentzündung), Zysten und Milchfieber bei Kühen.
Siehe Anlage 5 Diagnoseschlüssel
Beobachtungen:
- Festliegen
- Nachgeburtsverhaltung
- Mastitis
- Lahmheit
8.1.1.5.3. Datenerhebung
Diagnosen:
Die Meldung der Diagnosen erfolgt entweder direkt durch den Tierarzt elektronisch an den RDV oder im Rahmen der Leistungsprüfung durch den Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung). Dabei werden vom Arzneimittelabgabe- und -anwendungsbeleg die Ohrmarkennummer, die Betriebsnummer, die Diagnose und das Datum sowie Informationen zur Nachbehandlung erfasst.
Beobachtungen:
Die definierten Beobachtungen durch die Züchter werden von diesen direkt elektronisch an den RDV übermittelt oder im Rahmen der Leistungsprüfung durch den Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung) erfasst.
8.1.2. Nutzungsart Fleisch
8.1.2.1. Milch
8.1.2.1.1. Hilfsmerkmale und Ergebnisdarstellung
§ 200-Tage Gewicht des Kalbes (maternal) in kg |
8.1.2.1.2. Methode der Leistungsprüfung und zeitlicher Aspekt
Die Datenerhebung erfolgt mittels Feldprüfung durch den Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung).
- 200-Tage Gewicht: Einmalige Wiegung im Zeitraum vom 90. bis zum 280. Lebenstag. durch den Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung).
8.1.2.1.3. Erfasste Tiergruppen
Bei Kälbern muss das 200-Tagegewicht ausnahmslos erfasst werden.
8.1.2.2. Fleisch
8.1.2.2.1. Hilfsmerkmale und Ergebnisdarstellung
- Nettotageszunahme in kg
- Handelsklasse (EUROP-Fleischklasse)
- 200-Tagegewicht in kg
- 365-Tagegewicht in kg
- Geburtsgewicht in kg
8.1.2.2.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Daten bezüglich Nettotageszunahme und Handelsklasse werden über eine nicht gelenkte Feldprüfung (Schlachthofdaten) erhoben. Über die durchgehende Kennzeichnung in Zuchtbetrieben mit der Lebensohrmarke wird die eindeutige Zuordnung der Abstammung gewährleistet. Aufgrund dieser Kennzeichnung erfolgt die Erfassung der Schlachtkörperklassifizierung dieser Tiere direkt am Schlachthof. Die erhobenen Daten werden von der ÖFK (Österreichische Fleischkontrolle GmbH) an die ZuchtData zur Auswertung weitergeleitet. Es erfolgt die Erfassung von 200- und 365-Tage-Gewicht als Feldprüfung mittels Wiegung am Betrieb durch den Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung)bzw. im Fall des Geburtsgewichts mittels Wiegung durch den Landwirt selbst.
8.1.2.2.3. Erfasste Tiergruppen
Die Schlachthofdaten aus der ungelenkten Feldprüfung werden von Jungstieren (Kategorie A), Ochsen (Kategorie C), Kälbern (Kategorie V) und Jungrindern (Kategorie Z) gemäß Anlage 9 erfasst.Bei männlichen und weiblichen Jungtieren werden die Geburtsgewichte, die 200-Tagegewichte und die 365-Tagegewichte erhoben. Bei Kälbern müssen das Geburts- und das 200-Tagegewicht ausnahmslos erfasst werden. Bei männlichen und weiblichen Jungtieren werden die Geburtsgewichte, die 200 Tagegewichte und die 365 Tagegewichte erhoben.
8.1.2.2.4. Zeitlicher Aspekt
- Geburtsgewicht: Wiegung am Tag der Geburt.
- 200-Tage-Gewicht: Wiegung zwischen 90. und 280. Lebenstag
- 365-Tagegewicht: Wiegung zwischen 281. und 500. Lebenstag.
- Schlachthofdaten: Erhebung zum Zeitpunkt der Schlachtung 8.1.2.3. Fitness 8.1.2.3.1. Hilfsmerkmale und Ergebnisdarstellung
- Fruchtbarkeit (Zwischenkalbezeit)
- Kalbeverlauf
- Totgeburtenrate
Die Ergebnisse werden vom Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung)in Form von Auswertungen und Beobachtungen dargestellt.
8.1.2.3.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Daten werden mittels Feldprüfung vom Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung) erhoben.
8.1.2.3.3. Erfasste Tiergruppen
Es werden die Hilfsmerkmale Zwischenkalbezeit, Kalbeverlauf und Totgeburtenrate bei allen Kühen erhoben.
8.1.2.3.4. Zeitlicher Aspekt
Kontinuierliche Erfassung aller Ereignisse.
8.1.2.4. Exterieur
Die Leistungsprüfung erfolgt durch die Zuchtorganisation.
8.1.2.4.1. Methode und Hilfsmerkmale der Leistungsprüfung
Für die Datenerfassung sind 2 verschiedene Methoden in Anwendung.
1.) Das 9 Punkte System für weibliche Tiere
Es werden die Hauptmerkmale Rahmen, Bemuskelung, Fundament und Euter in einer Skala von 1 bis 9 beschrieben bzw. beurteilt.
Für den Rahmen erfolgt eine Beschreibung von extrem kleinrahmig (1) bis extrem großrahmig (9). Teilweise wird zusätzlich die Kreuzhöhe gemessen (wie in Anlage 3 dargestellt).
Für die Bemuskelung erfolgt eine Beschreibung von sehr konkav (1) bis sehr konvex (9).
Für Fundament und Euter erfolgt eine lineare Beurteilung mit dem schlechtesten Wert von 1 und dem besten Wert von 9.
Die Ergebnisdarstellung für Rahmen, Bemuskelung, Fundament und Euter erfolgt in einer Skala von 1 bis 9.
2) Das System für männliche Tiere
Äußere Erscheinung: es erfolgt eine Beschreibung in einer Skala von 1 (extrem schlecht) bis 9 (exzellent). Die Ergebnisdarstellung für Bemuskelung und äußere Erscheinung erfolgt in einer Skala von 1 bis 9. Bemuskelung: Es erfolgt eine Beschreibung von 1 bis 9 wie in Anlage 6 dargestellt.
8.1.2.4.2. Erfasste Tiergruppen und zeitlicher Aspekt
Erfasst werden männliche und weibliche Tiere mit bekannter väterlicher Abstammung.
Erfasste Tiergruppe | Zeitpunkt | Methode |
Männliche Tiere | Aufnahme in das Herdebuch | 3) |
Weitere Kühe optional | in 1. oder 2. Laktation | 2) |
Stiermütter | Aufnahme als Stiermutter | 2) |
Das Ergebnis der jeweils letzten Beurteilung wird auf der Zuchtbescheinigung ausgewiesen.
8.2. Genomdaten
8.2.1. Nutzungsart Milch und Fleisch
Hauptziel der Ermittlung von Genomdaten ist es eine genomische Zuchtwertschätzung durchzuführen und damit eine bestmögliche Aussage über die Vererbung (Zuchtwert) des jeweiligen Tieres zu bekommen.
8.2.1.1 Organisatorisches
Die Genomdaten werden im RDV gespeichert. Das System von Datenerfassung, DNA-Extraktion und Typisierung wird gemeinsam organisiert. Die Abwicklung erfolgt durch die ZAR.
8.2.1.2. Datenset
Für die Typisierung wird ein Custom Made Illumina K50 Chip, 2018 in der Version V5, verwendet. Der Einsatz eines dem Stand der Technik entsprechenden gleichwertigen oder weiterentwickelten Modells ist zulässig.
8.2.1.3. Erfasste Tiergruppen
Systematisch typisiert werden männliche Kälber als Kandidaten für einen Einsatz als Besamungsstier und weibliche Kälber oder Jungtiere mit dem Ziel, eine weibliche Lernstichprobe aufzubauen oder mit dem Ziel, genetisch interessante Tiere zu finden und im Zuchtprogramm zu nutzen.
8.2.1.4. Zeitlicher Aspekt
Die Probennahme und die Auswertung im Hinblick auf die genomische Zuchtwertschätzung erfolgen kontinuierlich.
9. Angaben zur Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach dem Stand der Wissenschaft entsprechenden, von Interbull anerkannten Methoden, wo aufbauend auf Eigenleistungen, Verwandten- und Genominformationen Zuchtwerte geschätzt werden. Die Zuchtwerte werden als Relativzuchtwerte mit einem Mittel von 100 und einer Standardabweichung von 12 Punkten bzw. für die Merkmale Milch-, Fett- und Eiweißmenge bei der Nutzungsart Milch als Absolutwerte unter Angabe der Sicherheit in Prozent veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung der Zuchtwerte wird angegeben, ob das betreffende Tier genotypisiert ist.
Die Zuchtwertschätzung erfolgt zu festgelegten Terminen, für Tiere der Nutzungsart Fleisch einmal im Jahr, für Tiere der Nutzungsart Milch dreimal jährlich.
Eine genomische Zuchtwertschätzung für neu typisierte Tiere erfolgt monatlich. Es wird angeben, auf Basis welcher Tiergruppe (Nutzungsart) die Schätzung des Zuchtwertes erfolgte. Wenn für ein Tier für beide Nutzungsarten Zuchtwerte vorliegen, werden die Zuchtwerte für beide Nutzungsarten auf der Zuchtbescheinigung angedruckt.
9.1. Nutzungsart Milch
9.1.1. Milch
9.1.1.1. Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird auf Basis eines BLUP Tiermodells durchgeführt.
9.1.1.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt dreimal jährlich zu festgelegten Terminen.
9.1.1.3. Ergebnisdarstellung
Merkmale:
- Milchmenge
- Fettgehalt
- Fettmenge
- Eiweißgehalt
- Eiweißmenge
Der Milchwert (MW) errechnet sich als Relativzuchtwert mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten aus den Merkmalen Fett- und Eiweißmenge entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung. Die Zuchtwerte für Milchmenge, Fett- und Eiweißgehalt und Fett- und Eiweißmenge werden als Naturalzuchtwerte veröffentlicht.
9.1.2. Fleisch
9.1.2.1. Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird auf Basis eines BLUP Tiermodells durchgeführt.
9.1.2.2 Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt dreimal jährlich.
9.1.2.3 Ergebnisdarstellung
Merkmale (basierend auf Schlachtdaten von Jungstieren):
- Nettozunahme (Schlachtkörpergewicht warm / Schlachtalter)
- Ausschlachtung (Schlachtkörpergewicht warm / Lebendgewicht)
- Handelsklasse (EUROP-Fleischklasse)
Der Fleischwert (FW) wird als Relativzuchtwert mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten veröffentlicht und errechnet sich aus den Merkmalen Nettozunahmen, Ausschlachtung und Handelsklasse entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung.
Auch die Zuchtwerte für Nettozunahme, Ausschlachtung und Handelsklasse werden mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten berechnet und veröffentlicht. Die Kuh-Zuchtwerte werden ebenfalls berechnet und gehen in die Berechnung des Gesamtzuchtwertes ein.
9.1.3 Fitness
9.1.3.1. Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird bei allen Merkmalen außer Nutzungsdauer auf Basis eines BLUP Tiermodells durchgeführt. Bei der Nutzungsdauer kommt die Lebensdaueranalyse (Survival Analyse) zur Anwendung.
9.1.3.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt dreimal jährlich.
9.1.3.3. Ergebnisdarstellung
Der Fitnesswert (FIT) als Relativzuchtwert mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten wird nach der Indexmethode aus den Zuchtwerten der einzelnen Fitnessmerkmale (Nutzungsdauer, Persistenz, Fruchtbarkeitswert, maternaler Kalbeverlauf, Vitalitätswert, Eutergesundheitswert, Melkbarkeit) berechnet. Die Merkmale sind entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gewichtet.
9.1.4. Exterieur
9.1.4.1 Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird auf Basis eines BLUP Tiermodells durchgeführt.
9.1.4.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt dreimal jährlich.
9.1.4.3. Ergebnisdarstellung
Die geschätzten Zuchtwerte der einzelnen Merkmale werden als Relativzuchtwerte standardisiert und mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten ausgewiesen.
9.1.5. Gesundheitsmerkmale
9.1.5.1. Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird auf Basis eines BLUP Tiermodelles durchgeführt.
9.1.5.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt dreimal jährlich.
9.1.5.3. Ergebnisdarstellung
Die Ergebnisse für die Merkmale Mastitis, frühe Fruchtbarkeitsstörungen, Zysten und Milchfieber werden als Relativzuchtwerte (Mittelwert 100, Standardabweichung 12) ausgewiesen.
9.1.6. Gesamtzuchtwert
9.1.6.1. Grundlegendes Verfahren
Der Gesamtzuchtwert wird basierend auf den einzelnen Zuchtwerten mit der Indexmethode berechnet.
9.1.6.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt dreimal jährlich.
9.1.6.3. Ergebnisdarstellung
Der Gesamtzuchtwert als Relativzuchtwert mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten ist auf die Maximierung des wirtschaftlichen Gesamtnutzens ausgerichtet. Die wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des GZW sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben.
Wirtschaftliche Gewichte für die einzelnen Merkmale im Gesamtzuchtwert (wirtschaftliches Gewicht pro genetischer Standardabweichung in %)
Merkmal | |
Milch | 38 |
Fettmenge | 18,6 |
Eiweißmenge | 19,4 |
Fleisch | 18 |
Nettozunahme | 4 |
Ausschlachtung | 7 |
Handelsklasse | 7 |
Fitness | 44 |
Nutzungsdauer | 10 |
Persistenz | 3 |
Fruchtbarkeitswert | 14 |
Kalbeverlauf maternal | 1 |
Vitalitätswert | 5 |
Eutergesundheitswert | 10 |
Melkbarkeit | 1 |
9.2. Nutzungsart Fleisch
9.2.1. Milch
9.2.1.1. Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird auf Basis eines BLUP Tiermodells durchgeführt.
9.2.1.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt einmal im Jahr.
9.2.1.3. Ergebnisdarstellung
Der Fleischrinder-Milchwert (FMW) wird als Relativzuchtwert für das Merkmal maternales 200-Tage-Gewicht mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten ausgewiesen.
9.2.2. Fleisch
9.2.2.1. Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird auf Basis eines BLUP Tiermodells durchgeführt.
9.2.2.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt einmal im Jahr.
9.2.2.3. Ergebnisdarstellung
- Merkmale:
- 200-Tagegewicht
- 365-Tagegewicht
- Nettozunahme (Schlachtkörpergewicht warm / Schlachtalter)
- Handelsklasse (EUROP-Fleischklasse)
Der Fleischrinder-Fleischwert (FFW) wird als Relativzuchtwert mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten veröffentlicht und errechnet sich aus den Merkmalen 200- und 365-Tage-Gewicht, Nettozunahmen und Handelsklasse entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung.
Auch die Einzelzuchtwerte werden mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten berechnet und veröffentlicht. Die Kuh-Zuchtwerte werden ebenfalls berechnet und gehen in die Berechnung des Fleischrinder-Gesamtzuchtwertes ein.
9.2.3. Fitness
9.2.3.1. Grundlegendes Verfahren
Die Zuchtwertschätzung wird bei allen Merkmalen auf Basis eines BLUP Tiermodells durchgeführt.
9.2.3.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt einmal im Jahr.
9.2.3.3. Ergebnisdarstellung
Der Fleischrinder-Fitnesswert (FFIT) wird als Relativzuchtwert mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten nach der Indexmethode aus den Zuchtwerten der einzelnen Fitnessmerkmale (Zwischenkalbezeit, paternaler und maternaler Kalbeverlauf, paternale und maternale Totgeburten) berechnet. Die Merkmale sind entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gewichtet.
9.2.4. Fleischrinder-Gesamtzuchtwert
9.2.4.1. Grundlegendes Verfahren
Dieser Fleischrinder-Gesamtzuchtwert (FGZW) wird basierend auf den einzelnen Zuchtwerten mit der Indexmethode berechnet.
9.2.4.2. Häufigkeit der Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt einmal im Jahr.
9.2.4.3. Ergebnisdarstellung
Der Fleischrinder-Gesamtzuchtwert (FGZW) wird als Relativzuchtwert mit einem Mittelwert von 100 Punkten und einer Standardabweichung von 12 Punkten veröffentlicht und ist auf die Maximierung des wirtschaftlichen Gesamtnutzens ausgerichtet. Die wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des FGZW sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben.
Wirtschaftliche Gewichte für die einzelnen Merkmale im Fleischrinder-Gesamtzuchtwert(wirtschaftliches Gewicht pro genetischer Standardabweichung in %)
Merkmal | |
Milch | 20 |
200-Tagegewicht maternal | 20 |
Fleisch | 35 |
200-Tagegewicht direkt | 10 |
365-Tagegewicht direkt | 10 |
Nettozunahme | 7,5 |
Handelsklasse | 7,5 |
Fitness | 45 |
Kalbeverlauf paternal | 10 |
Kalbeverlauf maternal | 10 |
Totgeburtenrate paternal | 10 |
Totgeburtenrate maternal | 10 |
Zwischenkalbezeit | 5 |
10. Regeln für die Unterteilung des Zuchtbuchs
10.1. Aufbau des Zuchtbuchs
Männliche Tiere:
- Hauptabteilung (Klasse A und Klasse B)
- Zusätzliche Abteilung (Klasse C) Weibliche Tiere:
- Hauptabteilung (Klasse A)
- Zusätzliche Abteilung (Klasse C und Klasse D) Der Aufbau des Zuchtbuches mit Unterteilungen, Rangfolge und Leistungskriterien ist in der Zuchtbucheinteilung geregelt. Der Aufstieg weiblicher Tiere aus dem Vorbuch erfolgt nach den Regeln des Artikel 20 Verordnung EU) 2016/1012 in Verbindung mit Anhang II Teil 1 Kapitel III.
Anlage 7) Zuchtbucheinteilung der Rasse Fleckvieh
11. Populationsgröße
Durch die Teilnahme an einem gemeinsamen österreichischen Zuchtprogramm, koordiniert durch die Arbeitsgemeinschaft österreichischer Fleckviehzüchter, ist die Effizienz der Zuchtarbeit wesentlich höher als es den Kennzahlen der Zuchtorganisation alleine entsprechen würde. Folgende Kategorien und Kennzahlen werden in der Anlage dargestellt:
- Anzahl Zuchtherden
- Anzahl Herdebuchkühe, Anzahl männliche Zuchttiere
- Anzahl Tiere in den Kategorien mit wesentlicher Bedeutung für das Zuchtprogramm
- Wert der effektiven Populationsgröße
Siehe Anlage 8) Zuchtpopulation Österreichs
Züchterische Anbindung an andere Populationen
Österreich ist neben Deutschland Kern- und Hochzuchtland der modernen Fleckviehzucht. Der Austausch, vor allem der Spitzengenetik, erfolgt zwischen beiden Ländern sehr intensiv. So werden in der Regel mehr als die Hälfte der Stiere in beiden Ländern eingesetzt. Eine gemeinsame genomische Zuchtwertschätzung und ein gemeinsamer Rinderdatenverbund mit den Rechenzentren unter anderem in Wien (ZuchtData), München und Stuttgart gewährleisten Vergleichbarkeit und Transparenz, begünstigen eine effiziente Umsetzung der Zuchtprogramme sowie eine leistbare und wirkungsvolle Weiterentwicklung der Zuchtmethoden und –techniken. Die Anbindung an die österreichischen und europäischen Fleckviehpopulationen erfolgt durch den gegenseitigen Austausch von Sperma der besten Nachkommen geprüften Stiere und Jungstiere. Die Anzahl der eingesetzten Stiere kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und den Zuchtwerten variieren. Grundsätzlich werden nur Stiere mit hochpositivem Zuchtwert empfohlen.
12. Evaluierung des Zuchtprogramms
Zur Evaluierung des Zuchtprogramms im Hinblick auf die ökonomischen, ökologischen und das Tierwohl betreffende Aspekte werden folgende Parameter herangezogen:
- Genetischen Trends für
- Gesamtzuchtwerte GZW/FGZW
- Teilzuchtwerte MW/FMW, FW/FFW und FIT/FFIT
- Milch-Zuchtwerte
- Fleisch-Zuchtwerte
- Fitness- und Gesundheits-Zuchtwerte
- Phänotypische Trends für
- Milchmerkmale
- Fleischmerkmale
- Fitness- und Gesundheitsmerkmale
- Allelfrequenzen für Erbfehler und genetische Besonderheiten
13. Benennung dritter Stellen
Folgende dritte Stellen werden mit der Durchführung von technischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Zuchtprogramm beauftragt:
Führung des Zuchtbuches
Mit der Bereitstellung der notwendigen EDV-technischen Grundlagen für die Führung des Zuchtbuches (Rinderdatenverbund RDV) wird die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter (ZAR), beauftragt.
Kontaktdaten:
Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter
Dresdnerstraße 89/B1/19,
1200 Wien
Tel. 0043 334 17 21 11
Mail: info@zar.at
Web: www.zar.at
13.1. Durchführung von Teilen der Leistungsprüfung
Die Leistungsprüfung in den Leistungsmerkmalen Milch, Fitness und Gesundheitsmerkmale bei der Nutzungsart Milch sowie Milch, Fleisch und Fitness bei der Nutzungsart Fleisch wird vom Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung) durchgeführt.
Kontaktdaten:
Burgenländischer Rinderzuchtverband eGen LKV Bgld. Leistungsprüfung & Qualitätssicherung
Industriestraße 10 7400 OBERWART rinderzuchtverband@lk-bgld.at www.brzv.at Tel.:+433352/32512 Fax:+433352/32512 – 20
13.2. Durchführung der Zuchtwertschätzung
Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung in den Leistungsmerkmalen Milch, Fleisch, Fitness, Exterieur und Gesundheitsmerkmale bei der Nutzungsart Milch und den Leistungsmerkmalen Milch, Fleisch und Fitness bei der Nutzungsart Fleisch sowie der Berechnung des Gesamtzuchtwertes bei der Nutzungsart Milch und des Fleischrinder-Gesamtzuchtwertes bei der Nutzungsart Fleisch wird die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter (ZAR) beauftragt.
Kontaktdaten:
Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter
Dresdnerstraße 89/B1/19,
1200 Wien
Tel. 0043 334 17 21 11
Mail: info@zar.at
Web: www.zar.at
Der Burgenländischen Rinderzuchtverband (Abt. Leistungsprüfung und Qualitätssicherung) verfügt über langjährige Erfahrung sowie entsprechende personelle und technische Ausstattung für die Durchführung der Leistungsprüfung in den Leistungsmerkmalen Milch, Fleisch, Fitness und Gesundheitsmerkmale.
Die ZAR bedient sich bei der Bereitstellung der EDV-Grundlagen für die Zuchtbuchführung und der Durchführung der Zuchtwertschätzung der in ihrem Eigentum stehenden ZuchtData EDV-Dienstleistungen GmbH, welche ebenfalls über langjährige Erfahrung und entsprechende personelle und technische Ausstattung für die Durchführung der Aufgaben im Bereich Zuchtbuchführung und Zuchtwertschätzung verfügt.
Anlagen:
1 | Erbfehler und Genetische Besonderheiten |
2 | Vaterschaftsanerkennung im RDV |
3 | Exterieurbeschreibung und -Beurteilung |
4 | RDV Maske für Körung männlicher Tiere Nutzungsart Milch |
5 | Diagnoseschlüssel |
6 | Bewertungsblatt männliche Fleischrinder |
7 | Zuchtbucheinteilung |
8 | Zuchtpopulation Österreichs |
9 | Klassifizierung von Rinderschlachtkörpern |